15.03.2024

Pressemitteilung Tierische Mitbewohner an Gebäuden

Gebäude sind in unseren Siedlungen wertvoller Lebensraum für Tiere. Hier sind in erster Linie die Vögel wie Rauch- und Mehlschwalbe, Mauersegler, Haussperling aber auch Hausrotschwanz zu nennen. Sie bauen ihre Nester direkt an die Fassade, nutzen Hohlräume, Nischen oder nisten in Fassadenbewuchs wie Efeu. Eine weitere große Gruppe sind die Fledermäuse, die Gebäude gern als Quartier nutzen. Häufig sind das sogenannte Sommerquartiere im nicht ausgebauten Dachstuhl, hinter Fassadenverkleidungen oder in Ritzen und Spalten. Als Winterquartier werden alte, frostfreie Kellergewölbe oder Stollen genutzt. Hornissen gehören auch zu den Arten, die gerne Gebäude besiedeln und gesetzlich geschützt sind.

Alle heimischen Vogelarten und Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürfen weder gestört, gefangen, getötet noch ihre Lebensstätten (Nester, Fledermausquartier) zerstört werden. Wenn bei Renovierungsmaßnahmen, Umbauten, Gebäudeabbrüchen oder Dachneueindeckungen geschützte Arten und/oder deren Lebensstätten betroffen sei sollten, ist die untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren. Bei frühzeitiger Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Arten auch weiterhin Platz zu bieten. Dauernester wie z.B. Schwalbennester sind ganzjährig geschützt, d.h. auch außerhalb der Brutzeit dürfen Schwalbennester nicht ohne Genehmigung beseitigt werden. Gleiches gilt für Fledermausquartiere.

Auskünfte erteilen Ulrich Müller (09371 501-303), Alexander Brand (09371 501-331) und Kim-Joelle Groß (09371 501-311).
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